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   LG Hagen, 27.10.2016 - 10 O 253/11   

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https://dejure.org/2016,57450
LG Hagen, 27.10.2016 - 10 O 253/11 (https://dejure.org/2016,57450)
LG Hagen, Entscheidung vom 27.10.2016 - 10 O 253/11 (https://dejure.org/2016,57450)
LG Hagen, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 10 O 253/11 (https://dejure.org/2016,57450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Versterbens der Stute aufgrund Verwendung der hergestellten Silage mit Botulinumtoxin; Freistellungsanspruch von den Kosten des Tierarztes aufgrund Rechnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hagen, 27.11.2015 - 8 O 166/11
    Auszug aus LG Hagen, 27.10.2016 - 10 O 253/11
    Das Gericht hat mit Beschluss vom 01.10.2015 beschlossen, dass das gem. § 411 a ZPO im Verfahren Landgericht Hagen, Aktenzeichen 8 O 166/11 erstellte Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. G2, Tierärztliche Hochschule Hannover, Lehmberg 2, 30938 Burgwedel, verwertet werden soll, und den Parteien Gelegenheit gegeben, zu diesem Gutachten binnen 3 Wochen ab Zustellung des Beschlusses Stellung zu nehmen.

    Im vor dem Landgericht Hagen geführten Parallelverfahren zum Aktenzeichen 8 O 166/11 hat der dortige Einzelrichter zur Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes folgendes ausgeführt:.

    Nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. G2 in seinem im Verfahren Landgericht Hagen, Aktenzeichen 8 O 166/11 erstellten schriftlichen Gutachten, das gemäß Beschluss des Einzelrichters gemäß § 411 a ZPO vom 01.10.2015 auch in diesem Verfahren verwertet werden kann, ist der Einzelrichter davon überzeugt, dass die streitgegenständliche Stute das Botulinumtoxin über die vom Beklagten hergestellte Silage aufgenommen hat.

    Dazu hat der Einzelrichter im Verfahren LG Hagen, Aktenzeichen 8 O 166/11 folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 09.05.1995 - VI ZR 158/94

    Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht des Herstellers kohlensäurehaltigen

    Auszug aus LG Hagen, 27.10.2016 - 10 O 253/11
    Denn ausdrücklich ist nach der höchstrichterlichen, obgleich im Schrifttum kritisierten Rechtsprechung ein Produktionsausreißer nicht von dem Enthaftungstatbestand umfasst ( BGH NJW 1995, 2162, 2163 - Mineralwasserflasche II; Überblick bei Graf v. Westphalen in: Foerste/Graf v. Westphalen, Produkthaftungshandbuch, 3. Aufl. 2012, § 46 Rn. 65 ff.; kritisch P, in: Staudinger, ProdHaftG, 2014, § 1 Rn. 118 ).

    Denn sie deckt sich mit dem Wortlaut des Gesetzes, den Aussagen der Gesetzesverfasser ( zitiert bei BGH NJW 1995, 2162, 2163; a.A. im Bezug auf die zugrundeliegende Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte P, in: Staudinger, ProdHaftG, 2014, § 1 Rn. 118 ) und auch dessen Telos, eine verschuldensunabhängige Haftung für Produkte zu schaffen ( BGH NJW 1995, 2162, 2163 ).

  • BGH, 19.11.1991 - VI ZR 171/91

    Beweislastumkehr bei Produzentenhaftung; Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LG Hagen, 27.10.2016 - 10 O 253/11
    Auch bei Kleinbetrieben findet das ProdHaftG Anwendung (vgl. BGH NJW 1992, 1039, 1041).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-203/99

    Veedfald

    Auszug aus LG Hagen, 27.10.2016 - 10 O 253/11
    Darunter fällt auch das Verwenden eines Produkts im Rahmen einer Tätigkeit, die erst selbst in Kontakt mit dem Abnehmer gerät ( EuGH NJW 2001, 2781 Rn. 18 - Henning Veedfald/?rhus Amtskommune; Graf v. Westphalen in: Foerste/Graf v. Westphalen, Produkthaftungshandbuch, 3. Aufl. 2012, § 46 Rn. 24 jeweils für Perfusionsflüssigkeit bei einer Transplantation; P, in: Staudinger, ProdHaftG, 2014, § 1 Rn. 54; Wagner, in: MünchKomm, ProdHaftG, 6. Aufl. 2013, § 1 Rn. 27 ).
  • LG Hagen, 27.11.2015 - 8 O 166/11
    Verschiedene Tiereigentümer strengten Schadensersatzverfahren gegen den Beklagten vor dem Landgericht Hagen (Az. 2 O 203/11, Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm zu Az. 21 U 29/12; 9 O 19/13; 10 O 253/11) und dem Amtsgericht Schwerte (Az. 7 C 145/11) an, da dieser vergiftete Silage verfüttert habe.
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